Rechtsprechung
   BFH, 19.09.1985 - V R 29/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6857
BFH, 19.09.1985 - V R 29/80 (https://dejure.org/1985,6857)
BFH, Entscheidung vom 19.09.1985 - V R 29/80 (https://dejure.org/1985,6857)
BFH, Entscheidung vom 19. September 1985 - V R 29/80 (https://dejure.org/1985,6857)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,6857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.1968 - VII ZR 150/66

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BFH, 19.09.1985 - V R 29/80
    Diese sind nach Beendigung der Instanz zur Beachtung der Rechtsmittelfrist auch dann verpflichtet, wenn ein anderer Rechtsanwalt mit der Vertretung im weiteren Verfahren beauftragt werden soll (BGH-Beschluß vom 17. April 1979 II ZR 34/78, HFR 1979, 27; Urteil vom 18. April 1968 VII ZR 150/66, BGHZ 50, 82; vgl. ferner Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 110 AO Rdnr. 99 m.w.H.).
  • BGH, 17.04.1978 - II ZR 34/78
    Auszug aus BFH, 19.09.1985 - V R 29/80
    Diese sind nach Beendigung der Instanz zur Beachtung der Rechtsmittelfrist auch dann verpflichtet, wenn ein anderer Rechtsanwalt mit der Vertretung im weiteren Verfahren beauftragt werden soll (BGH-Beschluß vom 17. April 1979 II ZR 34/78, HFR 1979, 27; Urteil vom 18. April 1968 VII ZR 150/66, BGHZ 50, 82; vgl. ferner Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, § 110 AO Rdnr. 99 m.w.H.).
  • BFH, 15.12.2011 - II R 16/11

    Anforderungen an die unverschuldete Fristversäumnis - Ausscheiden eines

    Dass die Prozessbevollmächtigte der Klägerin A mit der weiteren Führung des Revisionsverfahrens beauftragt hatte, änderte grundsätzlich nichts an der ihr als Prozessbevollmächtigter obliegenden Pflicht, auf die Revisionsbegründungsfrist zu achten (vgl. BFH-Beschluss vom 19. September 1985 V R 29/80, BFH/NV 1986, 472).
  • BFH, 11.03.1988 - V R 49/86

    Finanzgerichtsverfahren - Wiedereinsetzung

    Diese Grundsätze hat der Bundesfinanzhof (BFH) für die Fälle übernommen, in denen die Prozeßführung vor dem FG nicht von dem allgemein mit der Wahrnehmung der steuerrechtlichen Interessen des Steuerpflichtigen beauftragten Steuerberater, sondern von einem anderen Berufsvertreter wahrgenommen wird (Urteile vom 19. September 1985 V R 29/80, BFH/NV 1986, 472, und vom 27. Februar 1986 IV R 72/85, BFHE 146, 206, BStBl II 1986, 547, m.w.N. zur Rechtsprechung des BGH).
  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2016 - 1 K 4060/14

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verletzung der Sorgfaltspflichten

    Ein steuerlicher Berater ist dann auch nach Abschluss des außergerichtlichen Vorverfahrens verpflichtet, die Möglichkeit der Klageerhebung für seinen Mandanten zu wahren, selbst wenn ein anderer Berufsvertreter die Prozessvertretung übernehmen sollte(BFH-Urteil vom 19. September 1985 V R 29/80 juris Rn. 13 f., BFH/NV 1986, 472 m.w.N.).
  • FG Saarland, 05.01.1998 - 1 V 305/97

    Abgabenordnung; Informationsaustausch bei Beraterwechsel

    Denn in einer solchen Situation ist der steuerliche Berater verpflichtet, die Möglichkeit der fristgerechten Einspruchseinlegung zu wahren (vgl. BFH, Urteil vom 19. September 1985 V R 29/80 , BFH/NV 1986, 472 für die gleichgelagerte Problematik des Beraterwechsels nach Abschluß des Einspruchsverfahrens), zumindest aber seine Mandantin auf den drohenden Fristablauf aufmerksam zu machen.
  • FG München, 13.11.2008 - 14 K 2125/07

    Wiedereinsetzung in versäumte Klagefrist: Umfang der Pflichten eines für das

    Rechtsanwalt B oblag deshalb als Vertreter der Klägerin auch die Beachtung der Klagefrist (vgl. Bundesfinanzhof- BFH-Urteil vom 19. September 1985 V R 29/80, BFH/NV 1986, 472).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht